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   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R   

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BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R (https://dejure.org/2009,12640)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R (https://dejure.org/2009,12640)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 30/08 R (https://dejure.org/2009,12640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter - Erwerbsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Erwerbsfähigkeit - Teilzeitarbeitsmarkt - Erwerbstätigkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Erhöhung der Rente; Schwerverletzter; Erwerbsunfähigkeit; Restleistungsvermögen; Erwerbsfähigkeit; Teilzeitarbeitsmarkt; Erwerbstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfungskriterien der Voraussetzung "infolge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können" für die Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztenrente - Erhöhung - Auslegung des § 57 SGB VII - Unfähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - endgültiges und vollständiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erforderlich - keine Gleichsetzung mit voller Erwerbsminderung" im Recht der Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 57
    Prüfungskriterien der Voraussetzung "infolge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können" für die Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 57
    Prüfungskriterien der Voraussetzung "infolge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können" für die Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 16
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88

    Anpruch auf Erhöhung einer Schwerverletztenrente - Sinn und Zweck der in § 582

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
    Hat er keinen Anspruch auf diese Rente, etwa weil er bereits vor dem Eintritt in die Rentenversicherung verunglückt ist oder ihr als Selbstständiger nicht angehört hat, schafft die hier beschlossene Vorschrift einen gewissen Ausgleich" (BT-Drucks IV/938 [neu] S 13 zu § 581a; vgl zu dessen Wortlaut S 58 der Drucksache; in diesem Sinne auch die Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - RdNr 19).
  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
    Zu dieser Vorschrift hat der 8. Senat des BSG (BSG vom 26. Juli 1973 - 8/2 RU 10/70 - BSGE 36, 96 = SozR Nr. 1 zu § 582 RVO) unter Verweis auf ein Urteil des erkennenden Senats zu § 587 RVO (BSG vom 27. August 1969 - 2 RU 195/66, BSGE 30, 64 = SozR Nr. 5 zu § 587 RVO), der dem heutigen § 58 SGB VII "Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit" entspricht, ausgeführt: § 582 RVO setze ua voraus, dass der Versicherte infolge des Arbeitsunfalls auf Dauer einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen könne.
  • BSG, 26.07.1973 - 2 RU 10/70

    Schwerverletzter - Verletztenrente - Erhöhung - Arbeitsunfall - Dauernde

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
    Zu dieser Vorschrift hat der 8. Senat des BSG (BSG vom 26. Juli 1973 - 8/2 RU 10/70 - BSGE 36, 96 = SozR Nr. 1 zu § 582 RVO) unter Verweis auf ein Urteil des erkennenden Senats zu § 587 RVO (BSG vom 27. August 1969 - 2 RU 195/66, BSGE 30, 64 = SozR Nr. 5 zu § 587 RVO), der dem heutigen § 58 SGB VII "Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit" entspricht, ausgeführt: § 582 RVO setze ua voraus, dass der Versicherte infolge des Arbeitsunfalls auf Dauer einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen könne.
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
    Hat er keinen Anspruch auf diese Rente, etwa weil er bereits vor dem Eintritt in die Rentenversicherung verunglückt ist oder ihr als Selbstständiger nicht angehört hat, schafft die hier beschlossene Vorschrift einen gewissen Ausgleich" (BT-Drucks IV/938 [neu] S 13 zu § 581a; vgl zu dessen Wortlaut S 58 der Drucksache; in diesem Sinne auch die Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - RdNr 19).
  • SG Osnabrück, 21.09.2017 - S 19 U 59/17

    Verletztenrente nach Arbeitsunfall - Schwerverletztenzulage

    Die Kammer folgt insofern der Auffassung der Literatur (vgl. Bereiter-CN./Mehrtens a.a.O.) und der Rechtsprechung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2008 - L 17 U 264/05 und nachfolgend Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009, Az: B 2 U 30/08 R, Fundstelle: juris).

    Der 2. Senat des BSG hat zwar in dem Urteil vom 27.10.2009 (Az.: B 2 U 30/08 R - zitiert nach juris) aufgrund des Umstands, dass der Kläger in dem entschiedenen Fall ein Restleistungsvermögen von wenigstens drei Stunden täglich hatte, es dahinstehen lassen, ob der Zuschlag nach § 57 SGB VII den Ausschluss jeglicher Erwerbstätigkeit voraussetzt.

    Von diesen anhand der wortgleichen Vorläufervorschrift in § 582 RVO entwickelten Grundlagen ist daher auch bei der Auslegung des heutigen § 57 SGB VII auszugehen (BSG, Urteil vom 27.10.2009, Az.: B 2 U 30/08 R, juris Rdnr. 13).

    Von daher muss weiterhin der Wendung "einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können" eine eigenständige Bedeutung nicht nur im Hinblick auf die Regelungen über die Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung zugeordnet werden (BSG, Urteil vom 27.10.2009, Az.: B 2 U 30/08 R, juris Rdnr. 14 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 2461/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente -Erhöhung gem § 57 SGB 7 -

    Von daher muss der Wendung "einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können" eine eigenständige Bedeutung zugeordnet werden, zumal die Regelung gerade auf solche Personen abzielt, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und keine Ansprüche auf eine Rente aus ihr haben, wie dies typischerweise bei vielen Selbstständigen der Fall ist (BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R - SozR 4-2700 § 57 Nr. 1).

    Vielmehr zeigen die Vorschriften in § 96a SGB VI über den Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem SGB VI nicht erfordert, dass der Versicherte "einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann" (BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R - SozR 4-2700 § 57 Nr. 1).

    Hierfür sprechen zudem systematische Gründe in Abgrenzung der hier umstrittenen Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten nach § 57 SGB VII mangels Erwerbsfähigkeit zu der ebenfalls möglichen Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit nach § 58 SGB VII. Denn wer im Gegensatz zu der Definition der vollen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ("außerstande, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein") in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, ist nach § 8 Zweites Buch Sozialgesetzbuch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erwerbsfähig und, sofern er nicht eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausübt, auch gemäß § 138 Abs. 5 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit verfügbar im Sinne des Arbeitsförderungsrechts (BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R - SozR 4-2700 § 57 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 14 U 258/17
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass § 57 SGB VII voraussetze, dass der Versicherte einer Erwerbstätigkeit dauernd und in keinerlei Umfang mehr nachgehen könne; dies entspreche der Auffassung der Literatur (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 57 SGB VII, Rn. 5 m.w.N.) sowie Rechtsprechung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2008 - Az.: L 17 U 264/05 und nachfolgend BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - Az.: B 2 U 30/08 R).

    Die Entscheidung des SG entspricht sowohl der vom SG aufgeführten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 27. Oktober 2009 - Az.: B 2 U 30/08 R und vom 26. Juli 1973 - Az.: 8/2 RU 10/70) als auch der einhelligen unfallversicherungsrechtlichen Literatur (Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 57 Rn. 7; Merten in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, 1. Auflage 2010, § 57 Rn. 4/5; Scholz in jurisPK-SGB VII, 2. Auflage 2014, § 57 Rn. 9; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 97. EL Dezember 2017, § 57 Rn. 8; Kunze in Becker/Franke/Molkentin, 4. Auflage 2014, § 57 Rn. 3; Marschner in BeckOK, Stand: 1. Dezember 2017, § 57 Rn. 4; Holtstraeter in Kommentar zum Sozialrecht, 5. Auflage 2017, § 57 Rn. 3; Sacher in Lauterbach, § 57 Rn. 7; Heinz in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 57 Rn. 12), der Gegenauffassungen, wie sie der Kläger vertritt, nicht zu entnehmen sind.

    Auch Kranig verweist in Übereinstimmung mit dem SG, dessen Auffassung sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Oktober 2009 - Az.: B 2 U 30/08 R - Rn. 12), welches auf die Formulierung in der Gesetzesbegründung zur Vorläufervorschrift § 582 RVO verwiesen hat ( ...wenn infolge des Versicherungsfalls keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann.").

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 3 U 14/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrleistung - einmalige Leistung -

    Zur Verdeutlichung dessen, dass die Satzungsbestimmung auch nicht unter Rückgriff auf den Rechtsbegriff der MdE des § 56 SGB VII ausgefüllt werden könne, sondern vielmehr eigenständig, und sodann in erster Linie rein tatsächlich auszulegen sei, was in Nachzeichnung der Satzungsgeschichte dieser Vorschrift zu belegen sei, hat die Beklagte auch auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 27. Oktober 2009 (B 2 U 30/08 R) verwiesen.
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 3 U 305/11

    Zur Frage des zugrundezulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier:

    Ob die Voraussetzungen einer Erhöhung der Rente um 10 v.H. gemäß § 57 SGG gegeben sind (vgl. BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R in SozR 4-2700 § 57 Nr. 1), hat der Senat offen lassen können (§ 99 Abs. 1 SGG).
  • SG Lüneburg, 08.05.2018 - S 2 U 154/13

    Beanspruchung der Weiterzahlung des Verletztengeldes und der Erhöhung der

    Darüber hinaus war und ist er nach den überzeugenden Ausführungen von Dr. Ende-Henningsen auch nicht in der Lage, irgendeiner Erwerbstätigkeit auf absehbare Zeit nachgehen (hierzu: BSGE 36, 96, 97; BSG, Urt. v. 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R, Nr. 14; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.01.2014 - L 14 U 97/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 3 U 14/15

    Zahlung einer einmaligen Entschädigung als Mehrleistung durch die Unfallkasse

    Zur Verdeutlichung dessen, dass die Satzungsbestimmung auch nicht unter Rückgriff auf den Rechtsbegriff der MdE des § 56 SGB VII ausgefüllt werden könne, sondern vielmehr eigenständig, und sodann in erster Linie rein tatsächlich auszulegen sei, was in Nachzeichnung der Satzungsgeschichte dieser Vorschrift zu belegen sei, hat die Beklagte auch auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 27. Oktober 2009 (B 2 U 30/08 R) verwiesen.
  • SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12

    Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen UV - Unfähigkeit einer

    Die Kammer folgt insofern der Auffassung der Literatur (vgl. Bereiter- Hahn/Mehrtens a.a.O.) und der Rechtsprechung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2008 - L 17 U 264/05 und nachfolgend Urteil des BSG vom 27. Oktober 2009, Az: B 2 U 30/08 R, Fundstelle: juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 22 U 43/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteile vom 02. April 2009, B 2 U 7/08 R und B 2 U 30/08 R, den Beteiligten im Verfahren zur Kenntnis gegeben und zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 165/10
    Der Berufungskläger zeigt durch seine Tätigkeit beim Landkreis H., die er in einem Umfang von 19, 5 Stunden/Woche ausübt (vgl. Gehaltsabrechnung des Landkreises H. für März 2007, Blatt 809 der Verwaltungsakte), dass er tatsächlich, das heißt nach seinen gesundheitlichen Voraussetzungen noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (vgl. hierzu: Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 30/08 R -).
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